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Grabpflege

Dauergrabpflege auf den Friedhöfen der Ev.-Luth. Christkirchengemeinde Rendsburg-Neuwerk

Aufgrund unserer Friedhofssatzung sind die meisten Grabstätten bis zum Ablauf der Ruhefrist zu pflegen.
Um allen, die keine Angehörigen haben oder deren Angehörige nicht am Ort wohnen, die Möglichkeit zu geben, die Pflege der Grabstätte auch nach ihrem Tode zu sichern, bietet die Ev.- Luth. Christkirchengemeinde Rendsburg-Neuwerk als Friedhofsträgerin den Abschluss eines Dauerpflegevertrages an.

Sie besprechen mit der Friedhofsverwaltung den Umgang der gewünschten Grabpflegeleistungen. Die Friedhofsverwaltung berechnet die Höhe des dafür erforderlichen Kapitals und bietet Ihnen im Auftrag des Kirchenkreises Rendsburg in dieser Höhe einen sogenannten Stiftungsvertrag an. Der Stiftungsvertrag kann als Vorsorge auf Ableben des Stifters / der Stifterin oder mit sofortiger Wirkung nach einer Beisetzung für die gesamte Laufzeit abgeschlossen werden. Ein Abschluss für kürzere Zeiten (z.B. restliche Ruhefristen ) ist auch möglich.

Für die Dauergrabpflege durch den Friedhofsträger können wir Ihnen folgendes Angebot unterbreiten:
Voraussetzung: Die Grabstätte muss vom dem oder der Grabnutzungsberechtigten vor der Übergabe zur Pflege gärtnerisch angelegt sein oder nach einer Bestattung wieder in Stand gesetzt werden. Zu den kalkulierten Leistungen der Grabpflege gehören das Beseitigen von Senkschäden, eine Grundüberholung und eine Neuanlage innerhalb der 20 bzw. 25 Jahre ( in Bovenau 30 Jahre ).

Die Grabpflege wird in drei Stufen gegliedert:

  • Stufe A Pflegedurchgang wöchentlich, Hecken – Pflanzenschnitt soweit erforderlich, gießen nach Bedarf.
  • Stufe B Pflegedurchgang 2 x im Monat, Hecken – Pflanzenschnitt soweit erforderlich, gießen nach Bedarf.
  • Stufe C Pflegedurchgang und gießen nach Bedarf, Pflanzenschnitt soweit erforderlich.