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Kirchengemeinderat

Informationen über die Aufgaben des Kirchengemeinderates

Der Kirchengemeinderat ist das leitende Gremium der Gemeinde. Zusammen mit dem Pastor und der Pastorin ist er für die geistliche Leitung der Gemeinde verantwortlich. Wer im Kirchengemeinderat mitwirkt muss mindestens 18 Jahre alt sein und Mitglied der Evangelisch-Lutherischen Kirche sein. Er oder sie sollte von sich sagen: Ich bin Christ, ich bin Christin und möchte Kirche mitgestalten! 

Das Mitgestalten im Kirchengemeinderat ist vielfältig: So entscheidet das Gremium Personalfragen, ist verantwortlich für den Haushalt der Kirchengemeinde und lenkt die inhaltliche Ausrichtung der Gemeinde.

In unterschiedlichen Ausschüssen bringt jedes Mitglied seine persönlichen Kompetenzen in die Arbeit ein. So gibt es natürlich einen Finanz- und einen Bauausschuss. Zugleich gibt es auch den Gottesdienst- und den Friedhofsausschuss, sowie den Arbeitskreis Flüchtlingshilfe, der ebenfalls im Kirchengemeinderat verankert ist - um nur einige Beispiele zu nennen. Die Aufgaben sind vielfältig.  

Mitglieder des Kirchengemeinderates

Herr Baron

Frau Barwich 

Herr Blunck 

Frau Fuchs 

Frau Galle 

Herr Gayed 

Frau Lamich 

Frau Lebang 

Herr Dr. Menges 

Frau Röhlk

Herr Segeberg

Herr Warncke 

sowie die Pastorinnen 

Frau Boysen 

Frau Brand